Nach neuem Bundesgesetzt sind wir verpflichtet, ausländische Feriengäste dem Kanton zu melden. Aus diesem Grund bitten wir sie alle Namen derer Herkunft und die Ausweisnummer (Passnummer) anzugeben. Dies gilt nicht für Personen die Wohnhaft in der Schweiz sind. Vielen Dank

Der Bund regelt neu unter anderem den Aufenthalt von ausländischen Gästen in der Schweiz (Art.1 AIG) und sieht für deren gewerbsmässige Beherbergung eine kantonale Meldepflicht vor (Art. 16 AIG). 

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Nora Geiger


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